Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag, den Sie beantragen können, wenn Sie das Asperger-Syndrom (oder eine andere Behinderung) haben und deswegen Hilfe und Unterstützung benötigen. Diese Unterstützung können Sie dann mit diesem Geldbetrag selbst bezahlen. Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern eine neue und andere Form, um Hilfen zu erhalten.

Wenn Sie einen formlosen Antrag (siehe Anhang Beispiel Formloser Antrag) auf Persönliches Budget gestellt haben, erfolgt zunächst ein Erstgespräch zwischen Ihnen und einem Budget-Sachbearbeiter, in dem die genauen Wünsche erfragt und die rechtlichen Voraussetzungen geklärt werden.

In einer späteren Budgetkonferenz wird dann zusammen mit Ihnen und dem Leistungsträger besprochen, welche Hilfe Sie genau benötigen. Zu dieser Budgetkonferenz sollten Sie in jedem Fall eine Vertrauensperson mitnehmen. In dieser Konferenz werden gemeinsam mit Ihnen Ziele vereinbart und ein Geldwert festgelegt, mit denen Sie sich die Unterstützung einkaufen können die Sie benötigen, um im alltäglichen Leben zurechtzukommen.

Auch beim Persönlichen Budget kann es möglich sein, dass Sie bei einzelnen Leistungen an den Kosten beteiligt werden. Dies hängt davon ab, ob und wie viel Sie an eigenem Einkommen oder Vermögen haben.

Zu den Gesprächen ist es notwendig folgende Unterlagen mitzunehmen:

  • ärztliche und persönliche Gutachten oder Berichte
  • Nachweise über Einkommen ( z.B. Verdienstbescheinigung, Sozialhilfeantrag, Rentenbescheinigung)
  • Hilfepläne (falls vorhanden)

Fragen zur Beantragung des Pesönlichen Budgets können Sie richten an:

Bundesweites Beratungstelefon

Beratungstelefon der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V.
Tel. 01805/474712
E-Mail: persoenliches.budget@isl-ev.de